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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll das Wachstum der Gesundheitsausgaben begrenzen und so die Beiträge stabilisieren. Für Versicherte sind vor allem zwei Punkte wichtig: Die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge und Belastungsgrenzen werden um 50 Prozent angehoben. Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt bestehen. Für bestimmte bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen des versicherten Mitglieds vorgesehen. Es gelten Ausnahmen, etwa für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Die Reform garantiert Dir keinen bestimmten Zusatzbeitrag: Diesen legt Deine Krankenkasse weiterhin selbst fest.
Angebote wie „Buy now, pay later“ machen das Einkaufen leicht, können aber schnell den Überblick über offene Beträge kosten. Behalte alle Zahlungsziele im Blick und plane die Raten in deinem Monatsbudget ein. Verspätete Zahlungen können Mahngebühren kosten und deine Bonität belasten. Ab dem 20. November 2026 gelten für solche Angebote die Regeln für Verbraucherkredite – unter anderem mit einer Prüfung deiner Kreditwürdigkeit. Für größere Anschaffungen ist ein klassischer Ratenkredit mit festem Zins oft die übersichtlichere Wahl.
Quelle: www.bundesregierung.de
Bisher können Ehe- und Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenen Beitrag familienversichert sein. Nach der Reform bleibt diese Möglichkeit für viele bestehen, für andere mitversicherte Partner soll ab 2028 ein Zuschlag hinzukommen. Bei den gesetzlichen Zuzahlungen sieht das Gesetz eine Anhebung der Beträge und Belastungsgrenzen um 50 Prozent vor. Damit steigt nicht automatisch jede Rechnung um die Hälfte: Entscheidend sind die jeweiligen Zuzahlungsregeln und Deine persönliche Belastungsgrenze. Der Zusatzbeitrag bleibt auch künftig je nach Krankenkasse unterschiedlich. Ein Vergleich von Beitrag, Leistungen und Service ist daher weiterhin sinnvoll.
Bei einer Umschuldung nimmst du einen neuen Kredit auf und zahlst damit bestehende Kredite zurück. Das lohnt sich vor allem, wenn dein alter Kredit deutlich teurer ist als aktuelle Angebote oder wenn du mehrere Raten in einer zusammenfassen willst. Die Bank darf für die vorzeitige Rückzahlung eines Ratenkredits höchstens 1 Prozent des Restbetrags verlangen, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 Prozent. Rechne diese Kosten ein und vergleiche den effektiven Jahreszins des neuen Kredits mit deinem alten.
Erhöht dein Energieversorger die Preise, muss er dir das rechtzeitig vorher mitteilen – im Sondervertrag spätestens vier Wochen, in der Grundversorgung sechs Wochen vorher. Dann darfst du deinen Vertrag ohne Einhaltung der normalen Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Wichtig: Die Frist steht im Schreiben deines Anbieters – lies es genau und reagiere rechtzeitig. Vergleiche am besten sofort, damit dein neuer Tarif nahtlos startet.
Die Reform schafft die Familienversicherung nicht ab. Kinder bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Für bestimmte bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen des versicherten Mitglieds vorgesehen. Keinen solchen Zuschlag sieht das Gesetz unter anderem für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren sowie für mitversicherte Partner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 vor. Auch weitere Ausnahmen sind geregelt. Ob Dich die Änderung betrifft, hängt von Deiner persönlichen Familiensituation und den Voraussetzungen der Familienversicherung ab.
Mit der Heizsaison steigt dein Gasverbrauch deutlich. Prüfe deshalb jetzt, ob dein monatlicher Abschlag zu deinem Verbrauch passt – ein zu niedriger Abschlag führt sonst zu einer hohen Nachzahlung. Schau auch auf deinen Arbeitspreis: Liegt er deutlich über aktuellen Angeboten, kann sich ein Wechsel lohnen. Tipp: Lies zu Beginn der Heizsaison deinen Zählerstand ab und notiere ihn, dann behältst du deinen Verbrauch im Blick. Den passenden Tarif findest du im Vergleich.
Die Europäische Zentralbank hat am 10. September 2026 ihre Leitzinsen um 0,25 Prozentpunkte angehoben, der Einlagensatz liegt seit 16. September bei 2,50 Prozent. Grund ist die weiter hohe Inflation. Für dich heißt das: Banken können ihre Zinsen für neue Ratenkredite anheben, auch Dispozinsen und variable Zinsen können steigen. Bestehende Ratenkredite mit festem Zins bleiben unverändert. Planst du eine Anschaffung, lohnt sich ein Vergleich, bevor die Angebote nachziehen.
Quelle: www.ecb.europa.eu
Die Bundesregierung hat dem Bundestag eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vorgelegt: Der CO2-Preis soll 2027 wie schon 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne liegen. Hintergrund ist, dass der neue EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr erst 2028 startet. Für dich heißt das: Der CO2-Anteil an deinen Gas- und Heizölkosten steigt 2027 voraussichtlich nicht weiter. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ob dein Tarif insgesamt günstig ist, zeigt dir ein kurzer Vergleich.
Quelle: www.bundestag.de
Der Dispokredit ist bequem, aber für längere Zeit teuer: Die Zinsen liegen meist deutlich über denen eines Ratenkredits. Nutzt du deinen Dispo seit Monaten, kann es sich lohnen, ihn mit einem günstigeren Ratenkredit abzulösen. Der Vorteil: feste Raten, ein klares Ende und oft spürbar weniger Zinskosten. Achte darauf, den Dispo danach nicht wieder auszuschöpfen – sonst zahlst du am Ende doppelt.
Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen laut Bundesgesundheitsministerium um rund 7,1 Prozent. Die Beitragseinnahmen legten im selben Zeitraum um rund 4,1 Prozent zu. Zwar erzielten die Kassen einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro, doch dieser dient vor allem dazu, ihre Finanzreserven auf das gesetzliche Mindestniveau aufzufüllen. Aus den Zahlen lässt sich deshalb keine Beitragserhöhung für Deine Kasse ableiten. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Beitrag im Vergleich liegt, prüfe die aktuellen Angebote: Jetzt Krankenkassen vergleichen.
Die Netzentgelte sind ein großer Teil deines Strompreises. 2026 unterstützt der Bund sie mit 6,5 Milliarden Euro – ein Haushalt mit 3.500 kWh Verbrauch spart dadurch laut Bundesregierung rechnerisch rund 100 Euro im Jahr. Für 2027 bis 2029 sind jährlich gut 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wie sich das auf deinen Tarif auswirkt, hängt von deinem Netzgebiet und deinem Anbieter ab. Gerade wenn dein Anbieter die Entlastung nicht weitergibt, lohnt sich ein Vergleich.
Quelle: www.bundesregierung.de
Früher dauerte ein Wechsel des Stromanbieters oft Wochen. Seit dem 6. Juni 2025 stimmen sich Anbieter und Netzbetreiber innerhalb von 24 Stunden über den Liefertermin ab. Damit das klappt, halte beim Wechsel deine Marktlokations-ID (MaLo-ID) bereit – eine elfstellige Nummer, die du auf deiner Stromrechnung findest. Deine Stromversorgung läuft beim Wechsel ohne Unterbrechung weiter. Für Gas ist eine vergleichbare Regelung geplant.
Quelle: www.bundesnetzagentur.de
Banken werben gern mit dem Sollzins. Aussagekräftiger ist der effektive Jahreszins: Er enthält alle Kosten des Kredits und muss von jeder Bank angegeben werden. Achte außerdem auf den Unterschied zwischen bonitätsabhängigen Angeboten und festen Zinsen – der beworbene Zins gilt oft nur für einen Teil der Kunden. Eine Restschuldversicherung ist bei den meisten Ratenkrediten freiwillig, schließe sie nur ab, wenn du sie wirklich brauchst.
Krankenkassen können Vorsorgeuntersuchungen, Sport oder andere gesundheitsbezogene Aktivitäten über Bonusprogramme belohnen. Welche Maßnahmen zählen, wie Du sie nachweist und welche Prämie Du erhältst, regelt jede Kasse selbst. Achte besonders auf den Zeitraum des Programms und die Frist zum Einreichen Deiner Nachweise. Wenn Du einen Wechsel planst, kläre außerdem, ob für eine Auszahlung noch eine ungekündigte Mitgliedschaft erforderlich ist. Vergleiche den möglichen Bonus zusammen mit Zusatzbeitrag, Leistungen und Service. Ein Programm passt nur dann zu Dir, wenn Du seine Bedingungen im Alltag auch erfüllen kannst.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de
Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr wie bisher über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Damit wird es wichtiger, den Beitrag Deiner Kasse selbst im Blick zu behalten. Das Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen: Erhöht Deine Kasse den Zusatzbeitrag, kannst Du auch vor Ablauf der üblichen zwölfmonatigen Bindungsfrist wechseln. Dafür musst Du die neue Kasse spätestens bis zum Ende des Monats wählen, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt, und Dich auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Die reguläre Wechselfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende gilt weiterhin.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, seit 29. Juli ist es in Kraft. Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, entfällt. Öl- und Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden, ab 2029 muss den Brennstoffen aber schrittweise ein Bioanteil beigemischt werden (2029: 10 Prozent, ab 2045 komplett klimaneutral). Plane einen Heizungstausch deshalb mit Blick auf die künftigen Brennstoffkosten – und prüfe schon jetzt, ob dein Gastarif noch passt.
Quelle: www.bundestag.de
Der Bundestag hat am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Es soll den Anstieg der Ausgaben im Gesundheitswesen begrenzen und die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet dadurch stabilere durchschnittliche Zusatzbeiträge. Für Dich ist wichtig: Der Beschluss legt keinen einheitlichen Zusatzbeitrag für alle Krankenkassen fest. Die einzelnen Kassen bestimmen ihre Zusatzbeiträge weiterhin selbst. Auch bei einer stabilen Entwicklung im Durchschnitt können sich Beiträge einzelner Kassen unterscheiden. Prüfe deshalb bei einem Vergleich den aktuell geltenden Beitrag Deiner Kasse und die Angebote anderer Kassen.
Wenn Du Deine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchtest, wählst Du zunächst eine Kasse, die für Dich geöffnet ist, und stellst dort einen Aufnahmeantrag. Die neue Kasse informiert anschließend Deine bisherige Kasse über den Wechsel. Eine eigene Kündigung ist bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise nicht nötig. Beim regulären Wechsel gilt grundsätzlich eine Bindungsfrist von zwölf Monaten sowie eine Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende. Für bestimmte Situationen, etwa eine Erhöhung des Zusatzbeitrags oder einen Arbeitgeberwechsel, gelten Ausnahmen. Prüfe vor dem Antrag auch, ob Dich ein gewählter Wahltarif länger bindet.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der medizinischen Leistungen nach denselben gesetzlichen Vorgaben. Unterschiede findest Du unter anderem bei freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, Service und Erreichbarkeit. Überlege vor dem Vergleich, welche Angebote Du tatsächlich nutzen würdest. Prüfe dann die konkreten Bedingungen: Welche Voraussetzungen gelten, welchen Anteil übernimmt die Kasse und gibt es eine jährliche Grenze? Eine auf den ersten Blick attraktive Zusatzleistung hilft Dir wenig, wenn sie nicht zu Deinem Bedarf passt oder ihre Bedingungen für Dich schwer zu erfüllen sind. Jetzt Krankenkassen vergleichen.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de
Das Bundeskabinett hat am 29. April einen Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel des Vorhabens ist es, das Wachstum der Ausgaben im Gesundheitswesen zu begrenzen und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren. Ein Kabinettsbeschluss ist ein Schritt im Gesetzgebungsverfahren; der Entwurf musste danach noch vom Parlament beraten werden. Für Deinen aktuellen Krankenkassenbeitrag änderte der Beschluss allein deshalb nichts. Unabhängig vom Reformvorhaben lohnt sich ein Blick auf den Zusatzbeitrag und die Leistungen Deiner Kasse, denn die Angebote unterscheiden sich weiterhin.
Der Bundestag hat die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt, die Regeln gelten ab 20. November 2026. Dann fallen auch Buy-now-pay-later-Angebote, Kleinkredite unter 200 Euro, zinsfreie Kredite und Kredite mit bis zu drei Monaten Laufzeit unter den Verbraucherschutz. Wird deine Kreditwürdigkeit automatisiert geprüft, hast du künftig das Recht, dass ein Mensch die Entscheidung überprüft. Bei fehlerhaften Angaben im Vertrag ist das Widerrufsrecht dagegen künftig auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage begrenzt.
Quelle: www.bundesregierung.de
Die FinanzKommission Gesundheit hat dem Bundesgesundheitsministerium am 30. März ihren ersten Bericht übergeben. Darin formuliert sie 66 Empfehlungen, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren. Die Kommission befasst sich sowohl mit den Einnahmen als auch mit den Ausgaben der Kassen. Empfehlungen sind noch kein Gesetz: Welche Maßnahmen umgesetzt werden, entscheidet sich erst im weiteren politischen Verfahren. Der Bericht zeigt, warum über die künftige Finanzierung der GKV diskutiert wird. Für Deinen heutigen Vergleich zählen weiterhin die geltenden Zusatzbeiträge, Leistungen und Bedingungen der einzelnen Krankenkassen.
Seit dem 17. März 2026 gibt es den neuen Schufa-Score auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten – je höher, desto besser. Statt vieler geheimer Faktoren fließen nur noch 12 öffentlich einsehbare Kriterien ein, besonders stark wirken Zahlungsstörungen. Über einen kostenlosen Online-Zugang kannst du deine gespeicherten Daten einsehen. Wichtig: Noch nutzt nur ein Teil der Banken den neuen Score, alte Werte sind weiter im Umlauf. Prüfe deine Daten am besten, bevor du einen Kredit beantragst.
Quelle: www.verbraucherzentrale.de